Was macht eine kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte?

Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Dienststellenleitung und nachgeordnete Organisationseinheiten darin, die Durchsetzung der Gleichberechtigung zu beschleunigen. Die Chancengleichheit soll als Leitprinzip des Verwaltungshandelns mit geeigneten Methoden umgesetzt werden. Dabei geht es insbesondere um die Verwirklichung der folgenden Grundsätze für Frauen und Männer: 

  • Gleiche Mitwirkung an öffentlichen Entscheidungsprozessen
  • gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
  • eigenständige Existenzsicherung
  • gleiche Bezahlung

Dazu gehört u.a. die

  • berufliche Förderung von Frauen
  • Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen
  • deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen und Männern in Bereichen, in denen sie bisher kaum vertreten sind
  • bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
  • Abbau von stigmatisierenden Geschlechterklischees
  • Hinwirken auf Gewaltfreiheit im Geschlechterverhältnis sowie die
  • Beseitigung bestehender Benachteiligungen.

Die geschlechterspezifische Ausrichtung der Chancengleichheit wird zunehmend um das Ziel der Vielfalt (Diversity) erweitert. Alle sollen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben oder sexueller Orientierung, gleiche Chancen haben.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte beraten über Ämter und Parteigrenzen hinweg, sind Ansprechpartnerinnen für kommunale Beschäftigte und BürgerInnen in allen Fragen rund um das Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern. Sie machen Öffentlichkeitsarbeit, organisieren Veranstaltungen und Fortbildungen, bauen die Hilfestruktur für Frauen und Mädchen aus, geben die eigenen Expertisen weiter in Arbeitskreise und Lenkungsgruppen und unterstützen Vernetzungsstrukturen.


Gleichstellungsstellen in Baden-Württemberg

1985 entstand die erste Frauenbeauftragtenstelle in Freiburg. Nur zögerlich ging die Entwicklung weiter: 1986 kamen die Stellen in Stuttgart, Karlsruhe und Pforzheim hinzu 1987 in Bruchsal, Mannheim, Konstanz, Sindelfingen und erstmals auf Kreisebene der Landkreis Böblingen

Heute gibt es etwa 50 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.